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   BVerwG, 02.05.1979 - 2 B 1.78   

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https://dejure.org/1979,2062
BVerwG, 02.05.1979 - 2 B 1.78 (https://dejure.org/1979,2062)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.1979 - 2 B 1.78 (https://dejure.org/1979,2062)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 1979 - 2 B 1.78 (https://dejure.org/1979,2062)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Übergang von einer im ursprünglichen Bescheid enthaltenen Inaussichtstellung der Bewilligung von Raten zur Bewilligung der Ratenzahlung selbst - Rechtsgrundsätzliche Fragen zur Klärung von für die Zukunft richtungsweisenden Rechtsfragen des geltenden Rechts

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1979 - 2 B 1.78
    Eine Abweichung von dem in der Beschwerde angeführten Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 6 C 135.74 (BVerwGE 52, 84) liegt jedoch nicht vor.

    Die Rüge zu I c) der Beschwerdeschrift ist bereits im Ansatz irrig, denn nach dem Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 6 C 135.74 - (BVerwGE 52, 84 [91]) rechnen die Kurse zur Einweisung in die europäischen Wetterverhältnisse zur Fachausbildung.

  • BVerwG, 29.03.1979 - 2 C 16.77

    Konkretisierung der Sorgepflicht des Dienstherrn durch eine Härteklausel -

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1979 - 2 B 1.78
    Der ursprüngliche Rückforderungsbescheid über 17.863 DM ist in seinem Wesensgehalt durch die Bewilligung von Ratenzahlungen im Ergänzungsbescheid vom 18. April 1978 nicht berührt, der Übergang von der im ursprünglichen Bescheid enthaltenen Inaussichtstellung der Bewilligung von Raten zu der Bewilligung der Ratenzahlung selbst bewirkt nur eine den Kern des ursprünglichen Bescheides nicht berührende Modifizierung (so auch Urteil des Senats vom 29. März 1979 - BVerwG 2 C 16.77 -).

    Der beschließende Senat hat übrigens in seinem Urteil vom 29. März 1979 - BVerwG 2 C 16.77 - ausgesprochen, daß die bloße Inaussichtstellung von Ratenzahlungen nicht zu beanstanden ist, wenn es sich um einen im Verhältnis zu anderen Erstattungsfällen niedrigen Erstattungsbetrag handelt und der betroffene Soldat besondere, durch seine wirtschaftlichen Verhältnisse bedingte Härtegründe nicht geltend gemacht hat.

  • BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes -

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1979 - 2 B 1.78
    Diese Vorschrift ist jedoch gemäß Artikel 1 Nr. 1 Buchst. b und Artikel 3 § 2 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes vom 23. Dezember 1977 (BGBl. I S. 3114) mit Ablauf des 31. Dezember 1977 außer Kraft getreten; aus ihr sich ergebende rechtsgrundsätzliche Fragen gehören daher dem auslaufenden Recht an und können schon deswegen die Zulassung der Revision grundsätzlich und so auch hier nicht rechtfertigen, weil § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 53] und vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 72]).
  • BVerwG, 24.05.1965 - III B 10.65

    Abweichung eines Urteils von einer anderen Entscheidung - Gefährdung der

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1979 - 2 B 1.78
    Die Divergenzrüge der Beschwerde ist aber dennoch zulässig, denn sie rügt die Abweichung von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das erst nach Eingang der Nichtzulassungsbeschwerde ergangen ist und durch das die mit § 46 Abs. 4 SG (F. 1968) zusammenhängenden grundsätzlichen Rechtsfragen geklärt worden sind (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 8. Februar 1961 - BVerwG 8 B 193.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 6] und vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - [Buchholz a.a.O. Nr. 49]).
  • BVerwG, 08.09.1970 - VI B 49.69

    Beamtenstellung eines Hochschullehrers - Besonderheiten im Verfahrensrecht -

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1979 - 2 B 1.78
    Diese Vorschrift ist jedoch gemäß Artikel 1 Nr. 1 Buchst. b und Artikel 3 § 2 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes vom 23. Dezember 1977 (BGBl. I S. 3114) mit Ablauf des 31. Dezember 1977 außer Kraft getreten; aus ihr sich ergebende rechtsgrundsätzliche Fragen gehören daher dem auslaufenden Recht an und können schon deswegen die Zulassung der Revision grundsätzlich und so auch hier nicht rechtfertigen, weil § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 53] und vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 72]).
  • BVerwG, 18.09.1969 - VIII B 200.67
    Auszug aus BVerwG, 02.05.1979 - 2 B 1.78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 34, 40 [41]) führen im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zwar übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten zur Kostenentscheidung und zur Einstellung des Verfahrens; eine - wie hier - nur einseitige Erledigungserklärung bleibt aber grundsätzlich ohne Einfluß auf die Fortführung des Beschwerdeverfahrens und die Entscheidung über die Zulassung der Revision.
  • BVerwG, 08.02.1961 - VIII B 193.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1979 - 2 B 1.78
    Die Divergenzrüge der Beschwerde ist aber dennoch zulässig, denn sie rügt die Abweichung von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das erst nach Eingang der Nichtzulassungsbeschwerde ergangen ist und durch das die mit § 46 Abs. 4 SG (F. 1968) zusammenhängenden grundsätzlichen Rechtsfragen geklärt worden sind (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 8. Februar 1961 - BVerwG 8 B 193.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 6] und vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - [Buchholz a.a.O. Nr. 49]).
  • BVerwG, 09.05.1984 - 2 B 82.83

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit - Rücknahme einer Ernennung

    Die Voraussetzungen, unter denen das Bundesverwaltungsgericht gleichwohl ausnahmsweise eine Abweichung geprüft hat, weil zu einer als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage zwischenzeitlich eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ergangen ist (vgl. hierzu im einzelnen Beschlüsse vom 8. Februar 1961 - BVerwG 8 B 193.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 6], vom 21. Dezember 1961 - BVerwG 8 B 157.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 22], vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49] und vom 2. Mai 1979 - BVerwG 2 B 1.78 - vgl. auch BVerwGE 24, 91 [BVerwG 11.05.1966 - VIII B 109/64]) liegen - entgegen der Annahme der Beschwerde - ersichtlich nicht vor.
  • BVerwG, 14.02.1983 - 2 B 20.82

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Befugnis des Dienstherrn des

    Denn der Kläger, der sich insoweit zunächst auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO berufen hat, rügt die Abweichung von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das erst nach Eingang der Nichtzulassungsbeschwerde ergangen ist und durch das grundsätzliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Umfang der Dienstaufsicht gegenüber einem Gerichtsvollzieher im Kostenbereich und des finanziellen Risikos des Gerichtsvollziehers bei der Erledigung von Vollstreckungsaufträgen geklärt worden sind (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 8. Februar 1961 - BVerwG 8 B 193.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 6], vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49] und vom 2. Mai 1979 - BVerwG 2 B 1.78 -).
  • BVerwG, 14.02.1983 - 2 B 24.82

    Befugnis des Dienstherrn eines Gerichtsvollziehers zur Erteilung von Weisungen

    Kläger, der sich insoweit zunächst auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO berufen hat, rügt die Abweichung von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das erst nach Eingang der Nichtzulassungsbeschwerde ergangen ist und durch das grundsätzliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Umfang der Dienstaufsicht gegenüber einem Gerichtsvollzieher im Kostenbereich und des finanziellen Risikos des Gerichtsvollziehers bei der Erledigung von Vollstreckungsaufträgen geklärt worden sind (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 8. Februar 1961 - BVerwG 8 B 193.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 6], vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49] und vom 2. Mai 1979 - BVerwG 2 B 1.78 -).
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